* Familienbeitrag:
Der Familienbeitrag wird nur Ehepaaren mit Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gewährt. In eheähnlicher Gemeinschaft lebende Personen werden Ehepaaren gleichgestellt. Diese Schuldübernahme ist bis zur Volljährigkeit des Kindes begrenzt.
** Ermäßigt:
Für Jugendliche über 18 Jahre, die noch über kein eigenes Einkommen verfügen bzw. sich noch in der Ausbildung befinden, gilt ein ermäßigter Beitrag von 30 EUR. Dabei ist für die Dauer der Schulzeit, des Studiums oder der Ausbildung jährlich (bis zum 31.12.) unaufgefordert ein Nachweis für den Anspruch auf Beitragsreduzierung vorzulegen.
Fußball ab 18 Jahre 30 EUR
Fußball Passgebühr (einmalig) 30 EUR
Stockschützen 12 EUR
Karate / Kickboxen 168 EUR
(mtl. Vereinnahmung) -> Jedes weitere Familienmitglied 48 EUR
Die Kündigung der Mitgliedschaft zum Hauptverein und den Abteilungen muss schriftlich bis zum Ende des Kalenderjahres erfolgen.
Nach erfolgtem Beitragsentzug zurückgegebene Lastschriften (wg. Widerspruch) werden ebenfalls als Kündigung angesehen.